"Aus der Unwissenheit, die unser Leben beherrscht, entsteht Verlangen, Hass, Eifersucht und Begehren sowie alle anderen negativen Emotionen."
Wohl dem, wer nicht skrupellos handeln muss!
1986 wurde ich völlig überraschend aus dem verbrecherischen SED- Regime "FREI" gelassen, in dem ich grund- und schuldlos für mein Scheidungsbegehren strafpolitisch verfolgt und zersetzt wurde. Ich ahnte damals nicht, wie schlecht es um meine Gesundheit stand.
1995 (unter einem schmerzhaften Arbeitsunfall) holte mich plötzlich "AKUT!" die DDR- Vergangenheit ein.
DANK reichem Verständnis meiner Umwelt: (Literatur der VOS, den Hoheneckerinnen, Seelsorger, AOK- Münchberg, stationärer Therapie, Beratungsstelle der Diakonie Hof, ambulante Psychoanalyse - Psychotherapie, empathischer Aneilnahme zumeist jüngerer qualifizierter Frauen und meinem schriftlichen Aufarbeitung (DDR- Biografie) konnte ich mich bis ca. 2002 < seelisch wieder relativ stabilisieren. Erst zu dieser Zeit, 15 Jahre nach meiner "FREILASSUNG" gewann ich (56jährig) die Einsicht, mich nun doch vorzeitig berenten zu lassen und stürzte mich, vielleicht aus Dankbarkeit oder aus Freude am Leben in die unterschiedlichste ehrenamtlichen Beschäftigungen.
Ein Mensch, dem (von der Stasi/Justiz) vorsätzlich und auf kriminelle Art- und Weise die Überlebenexistenz geraubt wurde, verliert das Urvertrauen gegenüber Jedermann. Skrupellose Individuen benötigen KEIN Vertrauen.
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GERECHTIGKEIT ist das - was ich persönlich zum Überleben brauche!
seit Frühjahr 2020 Corona- EINschränkungen - wir Frauen möchten nach dieser Krise unser Schweigen brechen
Ich darf gar nicht darüber nachdenken was aus mir nach meiner "FREILASSUNG" 1986 geworden wäre, wenn ich nicht diese mutigen Frauen und Männer (VOS) hätte kennenlernen dürfen, die nach der Wiedervereinigung den "Frauenkreis der Hoheneckerinnen" gegründet haben. Ihnen habe ich es zu verdanken, dass ich meinen Lebensmut nicht verloren habe.
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Was bedeutet der Begriff PARTIZIPATION? für mich - wertschätzender Respekt gegenüber anderen Menschen.
Politisch wird darunter "Mitwirkung" und "Einflussnahme" verstanden. Warum lerne ich erst 33 Jahre nach meiner "FREILASSUNG" diesen Begriiff kennen und warum interessiert er mich erst jetzt so sehr?
1944 geboren wuchs ich in Ostdeutschland, der späteren DDR auf. Mein Vater war 1943/44 bei Tscherkassy (bei Stalingrad) gefallen. Meine Mutter erzog mich bis zur Einschulung 1950 allein. Mein Stiefvater war Ende 1949 aus den Konzentrationslagern des NKWD (sowjetischer Geheimdienst) entlassen worden. Ich wurde frühzeitig dazu angehalten darüber zu schweigen.
Sehr jung ge(ver)heiratet, gewann ich das Bedürfnis einen richtigen Beruf erlernen zu müssen. Ich wollte Erzieherin werden, das bedeutete Volkshochschule (Mittlere Reife), Erziehungshelferin, Immatrikulation als Arbeiter- und Bauernkind für ein Fernstudium am Institut für Lehrerbildung in Rochlitz (Sa.). Ich war schon Mutter von zwei Kindern und halbtags berufstätig. 1974 war ich examierte Erzieherin mit Lehrbefähigung und konnte erfolgreich meiner Berufung nachgehen.
In der DDR gab es viele Menschen die dem real existierenden Sozialismus (Stasi) anhingen, andere dem Konsumdenken (sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge). Aber getragen wurde dieser DDR- Staat von den fleißigen Arbeiter-, Bauern- und Handwerkerkindern. Bis 1978 konnte ich meine Mehrfachbelastung durch Familie, Beruf, Studium, Hausbau, Öffentlichkeitsarbeit noch schultern - danach brach die Unzufriedenheit und Uneinsichtigkeit meines Ex (Zeuger meiner Kinder) über mich herein. Als einziger Ausweg blieb mir nur das Scheidungsbegehren. Bei der Vermögenseinigung hat dann die Stasi/Justiz mit "ihrem Zuträger" gewaltig zugeschlagen. Aufgrund meiner SCHULLOSIGKEIT wurde ich 1986 überraschend von der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) nicht etwa rehabilitiert sondern "FREI" gelassen. Das war mein Glück und meine Lebenserhaltung! (Endometriumkarzinom)
Nicht Partizipation: Fremdbestimmung, Anweisung, Alibiteilnahme
Vorstufe zur Partizipation: Teilhabe- zugewiesen informiert, Anhörung
Partizipation: Mitwirkung, Mitbestimmung
Autonomie (über die Partizipation hinaus): Selbstbestimmung, Selbstverwaltung
Wo stehe ich?
1986 war ich über Salzburg in der Bundesrepublick angekommen. Ich stand vor einem NICHTS. Mit schaudern erinnere ich mich an das Aufnahmelager in Gießen und an das Übergangswohnheim "NEUE HEIMAT" in Günzburg. Da stand ich vor einer Bettstelle, einem Stuhl, einem halben Tisch im Kinderzimmer einer Wohnung und einem Wandschrankfach im Hausflur. Bad und Küchenbenutzung nach Plan für sechs Bewohner. Knapp die Hälfte des Übergangsgeldes floss gleich als Miete an den Baukonzern zurück. Sechs Tage im Krankenhaus (Not-OP) war dagegen der reinste Luxus. Trotz totaler Erschöpfung verweigerte ich (43jährig) - mich berenten zu lassen.
In der Situation erinnerte ich mich an die BITTE meiner jugendlichen Zellengenossinnen in der UHA- Hansering, Halle/Saale, die als betitelte Asoziale nach Dessau in die Jugendstrafanstalten verbracht wurden. Sie sprachen zu mir: "Heidi, du kommst bestimmt frei, erzähle bitte draußen allen Leuten was hier in dem Staat(DDR)los ist!" Wir ahnten alle nicht, dass ich aufgrund meinen ersten totalen Kreislauf- und Nervenzusammenbruch im Stasi- Knast - anschließend noch fünf Jahre lang strafpolitisch (nach allen Regeln der Stasi/Justiz in der DDR!) zu durchleiden hatte.
In Ostdeutschland (DDR) wurde ich für FLEISS und EHRLICHKEIT bestraft - ab 1986 wollte ich in der Bundesrepublik nur noch AUFKLÄREN! Aber, woher sollte ich dafür die Kraft und das Vertrauen nehmen/finden?
Danach suche ich nun schon seit 40zig Jahren - bis heute!
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Stichpunkte zum BUNDERTEILHABEGESETZ :
Bis zum 1. Januar 1973 war das SOZIALRECHT in der Bundesrepublik Deutschland sehr unübersichtlich und in zahlreichen Einzelgesetzen geregelt.
Im ersten SOZIALGESETZBUCH (ab 1973) wurden die Aufgaben beschrieben sowie die Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger benannt.
Das gesammte SOZIALGESETZBUCH SGB I bis SGB XII erschien im Herbst 2019.
Im Sozialgesetzbuch wird nun auch das BUNDES-TEILHABE-GESETZ (BTHB § 9) geregelt. Dieses Gesetz ist zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung auch (seelisch/traumatischen) in ein von vier Reformstufen in Kraft getreten. Ziel der Gesetzgeber ist auch im Hinblick auf die UN- Behindertenkonvention (UN- BRK) eine zeitgemäße Gestaltung mit besserer Nutzungsorientierung sowie einer höheren Effiziens (wirksam/wirtschaftlich) der deutschen Eingliederungshilfen zu erreichen.
Bei dieser Formulierung frage ich mich "als Zersetzungsopfer der Stasi/Justiz" schon, für welche Nationalitäten dieses BTBS § 9 von unseren selbstgerechten Honoratoren im Staate gemacht werden, wenn sich schon Asylantenhelfer kaltblütig über verbriefte Grundrechte hinwegsetzen dürfen.
Was steht im Bundesteilhabegesetz 2020 Sozialgesetzbuch § 9
Teil 2: ist für Menschen mit erheblicher Behinderung. Dazu gehören die Assistenzleistungen zur Bewältigung des Alltages oder im Arbeitsleben. (Z.B: bei Blindheit, Taubheit, sogenannte geistige Behinderung, schwere seelische Störungen wie Psychose)
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Als nächstes Thema plane ich für mich eine Analyse und Synthese zum Begriff: "Intrusion" Ich kann mir nämlich NICHT vorstellen, dass einer 75jährigen retraumatisierten Urgroßmutter noch eine ambulante "Therapie" bewilligt wird.